Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen

Ihrer Gesundheit zuliebe, empfehlen wir die regelmäßige Durchführung der folgenden Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Wenn Sie das genannte Lebensalter erreicht haben, werden die Kosten dieser Untersuchungen von der Krankenkasse übernommen.

Gesundheits-Check

Einige Krankheiten entwickeln sich schleichend und ohne erkennbare Vorzeichen, daher raten wir zu dem regelmäßigen Check-up. Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle 3 Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check. Diese Vorsorgeuntersuchung dient dazu, Ihren Gesundheitszustand zu erfassen und mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Der zweijährige Check beinhaltet eine sorgfältige Untersuchung, die Bestimmung der Laborparameter Cholesterin und Blutzucker, sowie eine Urinprobe. Zu einem großen Teil unterstützen die Krankenkasse Ihr Bestreben zum Gesundheitserhalt mit besonderen Vorteilen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Männlichen Patienten ab dem 45. Lebensjahr empfehlen wir die jährliche Krebsvorsorge. Ab dem 50. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit, nach einer einmaligen Beratung zum Thema „Darmkrebs-Vorsorge“, auf eine jährliche Stuhluntersuchung (Hämoccult), bei der im Rahmen der Darmkrebsvorsorge nach unsichtbarem Blut im Stuhl geschaut wird.

Wenn Sie als neuer Patient in unsere Praxis kommen, werden wir in einem Vorgespräch Ihre persönliche Krankengeschichte und erblichen Vorbelastungen erfragen. Daraus erkennen wir, ob es ratsam ist, weitere medizinische Untersuchungen als die oben genannten bei Ihnen vorzunehmen.

Gerne sprechen wir mit Ihnen über ergänzende individuelle Gesundheitsleistungen – im Rahmen des Gesundheits-Checks – die in der Regel leider nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden:
– Ultraschall des Bauches
– Belastungs-EKG
– Immunologischer Stuhltest
– PSA-Wert-Bestimmung bei Männern (Früherkennung Prostatakrebs)

Informationen über Sinn, Inhalt und Kosten dieser Untersuchungen erhalten Sie in unserer Praxis. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen

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Ab dem vollendeten 5. Lebensjahr bieten wir die Möglichkeit der Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen – beginnend mit der U9 vor Eintritt in die Schule. Bei jüngeren Kindern gehören diese Untersuchungen aus unserer Sicht in die Hände eines erfahrenen Kinderarztes.

Neben einer sorgfältigen körperlichen Untersuchung mit Kontrolle von Urin und Blutdruck machen wir uns ein Bild von der seelischen Entwicklung Ihres Kindes und seinem Sozialverhalten. Sofern noch kein Augenarztbesuch erfolgt ist, führen wir einen orientierenden Seh- und Farbtest durch.

Wir überprüfen den Impfpass Ihres Kindes und führen fällige Impfungen, auf Wunsch, durch. Ebenso bieten wir Ihnen an, in einem Gespräch mit Frau Dr. Georges persönliche Themen anzusprechen. Im Rahmen der Jugendvorsorge (J1), führen wir einen Teil der Untersuchungen ohne den begleitenden Elternteil durch, damit der junge Patient die Gelegenheit erhält, auf Wunsch, vertrauliche Dinge anzusprechen. Für diese Vorsorge ist es wichtig, das Sie uns das Vorsorgeheft und den Impfpass Ihres Kindes aushändigen.

Hautkrebs-Screening

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Die HausArztpraxis Dr. Georges gehört zu den qualifizierten Praxen, die das sogenannte Hautkrebs-Screening durchzuführen können. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle 2 Jahre einen Anspruch auf diese Methode der Hautkrebs-Früherkennung (Kosten übernimmt die Krankenkasse). Hierbei wird die Hautoberfläche sorgfältig anhand von hellem Licht nach verdächtigen Veränderungen untersucht.

Impfungen

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Grundsätzlich zählen Impfstoffe zu den verordnungspflichtigen Medikamenten, das heißt, sie müssen immer von einem Arzt verschrieben werden. Sprechen Sie zuerst mit uns über mögliche Impfpläne. Bringen Sie dazu auf jeden Fall Ihren Impfpass mit.

Die Kosten für die meisten empfohlenen Schutzimpfungen und Impfungen in Sonderfällen werden von den Krankenkassen getragen. Dies gilt in der Regel für Masern, Mumps, Röteln, Tollwut und einige mehr. Die Kostenübernahme für die neu empfohlenen Standardimpfungen durch die Krankenkassen ist noch nicht einheitlich geregelt. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse bitte nach, ob die Kosten übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Impfungen gegen Meningokokken und Pneumokokken.

Schutzimpfungen, die aufgrund von Auslandsreisen notwendig sind, werden nicht von den Krankenkassen bezahlt. In diesem Fall klären wir Sie über entstehende Kosten auf.