Praxisinfos

Patientenverfügung

Seit 2009 ist die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Betreuer oder Bevollmächtigte müssen dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen Ausdruck und Geltung verschaffen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen bzw. der von Ihnen ausgewählten Betreuungspersonen über die medizinischen Aspekte einer Patientenverfügung. Die Hinterlegung Ihrer Verfügung erfolgt auf Ihren Wunsch in unserer Praxis.